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Über uns

Über uns

Immobilien sind nach wie vor eine der sichersten Kapitalanlagen. Als fachkundige und innovative Hausverwaltung helfen wir Ihnen dabei, den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten und zu steigern.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Wir bieten Eigentümergemeinschaften alle Dienstleistungen rund um die WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung. Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen.

Referenzen

Referenzen

Im Großraum Braunschweig verwalten wir zahlreiche Objekte und unterstützen die Eigentümergemeinschaften bei allen Tätigkeiten rund um ihre Immobilie. Sie finden in uns jederzeit kompetente Kooperationspartner.

BGH-Urteile

Grundstückseigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter Handwerker einen auf das Nachbarhaus übergreifenden Brand verursacht

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Februar 2018 entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.

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Bundesgerichtshof zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener Heizkostenabrechnung und zum Umfang einer Belegeinsicht des Mieters

Der Bundesgerichtshof hat sich am 7. Februar 2018 in einer Entscheidung mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) beschäftigt.

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BGH bejaht unmittelbaren Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen Mietzahlung nach Vertragsende

Der Bundesgerichtshof hat sich am 31. Januar 2018 in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob einem Jobcenter, welches im Rahmen von Sozialleistungen Mietzahlungen versehentlich auch noch nach der Beendigung des Mietverhältnisses unmittelbar an den bisherigen Vermieter überweist, ein Rückforderungsanspruch unmittelbar gegen den Vermieter zusteht oder ob ein solcher Anspruch gegen den Mieter als Empfänger der Sozialleistung zu richten ist.

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