BS Immobilien-Verwaltung
Berkau & Specht OHG
Geysostraße 7
38106 Braunschweig
Tel.: (0531) 28 18 0-0
Fax: (0531) 28 18 0-44
Notruf: (0531) 28 18 0-55
E-Mail: info@bs-immobilien-verwaltung.de
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Februar 2018 entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.
Der Bundesgerichtshof hat sich am 7. Februar 2018 in einer Entscheidung mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) beschäftigt.
Der Bundesgerichtshof hat sich am 31. Januar 2018 in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob einem Jobcenter, welches im Rahmen von Sozialleistungen Mietzahlungen versehentlich auch noch nach der Beendigung des Mietverhältnisses unmittelbar an den bisherigen Vermieter überweist, ein Rückforderungsanspruch unmittelbar gegen den Vermieter zusteht oder ob ein solcher Anspruch gegen den Mieter als Empfänger der Sozialleistung zu richten ist.
Der Bundesgerichtshof hat sich am 31. Januar 2018 in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen die lediglich "gefährdet erscheinende" wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines nach dem Tod des ursprünglichen Mieters in ein unbefristetes Mietverhältnis eingetretenen Mieters den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 563 Abs. 4 BGB berechtigt.