Seit mehr als 20 Jahren für Sie da

Über uns

Über uns

Immobilien sind nach wie vor eine der sichersten Kapitalanlagen. Als fachkundige und innovative Hausverwaltung helfen wir Ihnen dabei, den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten und zu steigern.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Wir bieten Eigentümergemeinschaften alle Dienstleistungen rund um die WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung. Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen.

Referenzen

Referenzen

Im Großraum Braunschweig verwalten wir zahlreiche Objekte und unterstützen die Eigentümergemeinschaften bei allen Tätigkeiten rund um ihre Immobilie. Sie finden in uns jederzeit kompetente Kooperationspartner.

BGH-Urteile

BGH: Lärmschutz bei Auswechslung des Teppichbodens durch Fliesen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer, der in seiner Wohnung den Bodenbelag ausgetauscht hat (Fliesen statt Teppichboden), die Einhaltung der schall-schutztechnischen Mindestanforderungen nach der DIN 4109 auch dann verlangen kann, wenn die Trittschalldämmung des Gemeinschaftseigentums mangelhaft ist und ohne diesen Mangel der Trittschall den schallschutztechnischen Mindestanforderungen entspräche.

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BGH: Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags

Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Immobilienmakler in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilt werden kann, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.

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BGH: Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?

Der u.a. für das Immobilienkaufrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über ein Verfahren zu entscheiden, in dem die Käufer einer Eigentumswohnung von dem Verkäufer Schadensersatz wegen Feuchtigkeit in der Wohnung verlangen und ihre Forderung anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten berechnen.

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