Bundeskabinett beschließt Gebäudeenergiegesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) ohne eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.
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Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) ohne eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.
Deckel, Bremse, Grenzen... Was geht überhaupt noch im Mietrecht? Unter welchen Voraussetzungen sind Mieterhöhungen, Modernisierungen und Kündigungen noch möglich?
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. hat zusammen mit zahlreichen anderen Vertretern der Immobilienwirtschaft in einem offenen Brief an den Berliner Senat vor dem geplanten Mietendeckel gewarnt.
Zur Förderung der Elektromobilität möchte der Bundesrat den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. In einem am 11. Oktober 2019 beschlossenen Gesetzentwurf schlagen sie Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz vor.
Seit einem guten Jahr gelten nun die neuen Zulassungsvoraussetzungen für Immobilienverwalter. Bereits tätige Verwalter hatten, wie Sie sicherlich wissen, bis zum 1.3.2019 Zeit, gesetzesgemäß eine Erlaubnis zu beantragen. Diese Erlaubnis ist Voraussetzung für eine Bestellung zum Verwalter.
Sechs Stunden Eigentümerversammlung? Erst um Mitternacht zu Hause?
Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer umfänglichen WEG-Reform ist am 27. August 2019 mit der Vorlage des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern erfolgt.
Die Stadtentwicklungssenatorin in Berlin, Katrin Lompscher (Die Linke), hat einen Gesetzentwurf zum sogenannten Mietendeckel vorgelegt, den die Verbände der Wohnungswirtschaft mehrheitlich als unökonomisch und verfassungswidrig ablehnen.
Der Verwaltervertrag ist die rechtliche Grundlage des Handelns des WEG-Verwalters. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. hat dieses zentrale Arbeitsinstrument jetzt durch den namhaften Fachanwalt für WEG-Recht, Rüdiger Fritsch, grundlegend überarbeiten lassen und so dem neuesten Stand der Rechtsprechung angepasst.
Es ist bekanntlich nie zu spät, Neues zu lernen - jetzt indes höchste Eisenbahn: In wenigen Wochen startet unser gemeinsamer Studiengang mit der Hochschule für angewandtes Management (HAM), über den wir Sie mehrfach informiert haben. Nutzen Sie diese einzigartige, auf Verwalter zugeschnittene Möglichkeit der Weiterbildung!