BVI - Verwalterinformation (2)
Aktuelle Handlungsempfehlung des BVI (2)
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde beschlossen. Dies enthält unter anderem Änderungen für Mietverhältnisse und Wohnungseigentümergemeinschaften. Eine besondere Verunsicherung bereitet derzeit das Gerücht, dass Mietern in Zeiten der Corona-Krise Zahlungserleichterungen oder Stundungen gewährt werden müssen.
Gleich vorweg:
Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt ausdrücklich bestehen.