Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses wieder unsicher

Die Bundesregierung legte am 9. Dezember 2020 einen neuen Gesetzentwurf für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes vor. Darin enthalten ist das Fallen des Nebenkostenprivilegs nach zwei Jahren Übergangsfrist. Laut einer Kurzmeldung von hib - heute im bundestag ist die Streichung des Nebenkostenprivilegs "derzeit Gegenstand der Willensbildung innerhalb der Regierung".